Rechtsprechung
   BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11390
BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93 (https://dejure.org/1994,11390)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1994 - 7 B 200.93 (https://dejure.org/1994,11390)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1994 - 7 B 200.93 (https://dejure.org/1994,11390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Unredlicher Rechtserwerb bei Zahlung eines 'Schwarzgelds' durch die Erwerber im Zusammenhang mit einem Ausreisebegehren der Veräußerer zur Sicherung des Vermögenswerts - Möglichkeit der Rüge von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    In gleicher Weise hat das Bundesverwaltungsgericht Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der vereinbarten Zahlung von Schwarzgeld im Rahmen von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG für ungeeignet gehalten, die Unredlichkeit des Erwerbers zu begründen (Urteil vom 28. März 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v.).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

    Die Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - 7 B 200.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5) und vom 13. März 2001 - 7 B 132.00 - (BA S. 2 f.), die Schwarzgeldabreden für unschädlich erklären, betreffen ebenfalls "Ausreisefälle", in denen das Grundstück seinerzeit durch die Berechtigten veräußert wurde.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Das würde erst recht gelten, wenn die damaligen Vertragsparteien - wie die Kläger im Widerspruchsverfahren substantiiert behaupten, die Beigeladenen dagegen nachdrücklich bestritten haben - neben dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis eine Schwarzgeldabrede getroffen hätten (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 und vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - n.v., BA S. 3).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Erwerb eines Grundstücks gegen Zahlung von "Schwarzgeld" nicht unredlich ist, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung im Verwaltungsprozess -

    Soweit der Beigeladene in diesem Zusammenhang vorträgt, dass zwischen dem Zeugen und der Rechtsvorgängerin des Klägers eine Schwarzgeldabrede getroffen worden sei, verkennt er, dass eine solche Abrede nicht zur Unredlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 3 VermG führt, wenn die verschleierte Zahlung dazu dienen sollte, dem Verkäufer im Ergebnis ein höheres Entgelt zu verschaffen, als ihm nach den einschlägigen Preisvorschriften der DDR zugestanden hätte (vgl. Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5 - sowie Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht